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Anklage gegen mutmaßlichen Mitarbeiter eines betrügerischen Callcenters
Datum: 02.05.2025
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg
Karlsruhe, 02. Mai 2025
Anklage gegen mutmaßlichen Mitarbeiter eines betrügerischen Callcenters
Nach umfangreichen, gemeinsam mit der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Stuttgart geführten Ermittlungen hat das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg gegen einen 27-jährigen Mann aus Kiel Anklage zum Landgericht Stuttgart wegen des Tatverdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in mehreren Fällen erhoben.
Der deutsche und ukrainische Staatsangehörige steht im Verdacht, seit mindestens November 2021 als Mitarbeiter eines in der Ukraine durchsuchten Callcenters im Zusammenwirken mit weiteren Mittätern gutgläubige Menschen im Rahmen eines sogenannten Cybertrading-Frauds mit hohen Gewinnversprechen zu Geldanlagen bewogen zu haben. Durch geschickte Gesprächsführung und fingierte Internetauftritte hätten er und seine Mittäter das Vertrauen der Betrogenen gewonnen, die in der Folge teilweise beträchtliche Summen zumeist in Kryptowährungen investierten. Gegenstand der Anklage sind Taten zum Nachteil von sechs Geschädigten, wobei sich ein Tatort in Stuttgart befindet. Der Gesamtschaden der angeklagten Taten beläuft sich auf rund 209.000 Euro.
Bei dem sogenannten Cybertrading-Fraud werden gutgläubige Kunden dazu bewogen, im Vertrauen auf eine lukrative Anlagemöglichkeit teilweise hohe Geldsummen auf betrügerischen Plattformen zu investieren. Die Täter spiegeln dabei vor, digitale Plattformen für den Handel mit unterschiedlichsten Finanzinstrumenten zur Verfügung zu stellen, auf denen die Kunden investieren könnten. Tatsächlich werden die eingezahlten Gelder zu keinem Zeitpunkt einer Kapitalanlage zugeführt. Die für den Kunden im Internet aufrufbare Handelsplattform wird ebenso wie das angebliche Kundenkonto nur vorgetäuscht. Das Geld ist für die Geschädigten in der Regel vollständig verloren.
Der Angeschuldigte wurde am 26.02.2025 in Kiel vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem aufgrund eines vom Cybercrime-Zentrum erwirkten Haftbefehls in Untersuchungshaft.
Ergänzend wird auf die gemeinsamen Presseerklärungen der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 14.06.2024 und vom 26.02.2025 verwiesen.
Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Landgericht Stuttgart entscheiden. Über den Inhalt der Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sowie mit Rücksicht auf die Anhängigkeit des Verfahrens nicht erteilt werden.
Presseauskünfte:
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg
Pressestelle
Oberstaatsanwalt Mirko Heim
E-Mail: pressestelle@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de
Telefon: 0721 926-9750
